Am 15.07.2016 hat das US-Berufungsgericht über die Klage von Microsoft gegen die globale Anwendbarkeit von US-Durchsuchungsbeschlüssen für E-Mails von Personen zugunsten von Microsoft entschieden und das Urteil der vorherigen Instanz aufgehoben.
Lesen Sie hier mehr zum diesem wichtigen Urteil und sehen Sie sich den Original Kommentar von Brad Smith, President & Chief Legal Officer Microsoft an: