Unsere Geschäftsbeziehungen werden durch die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

I. Allgemeines

a) Für alle Geschäfte gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Mündliche Abreden sowie Abweichende Bedingungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht getroffen worden. Bedingungen des Auftraggebers für uns erteilte Aufträge verpflichten uns nicht.
b) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz zudem Erfüllungsort. Gleiches gilt für Vertragspartner ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland. Auf die Geschäftsbeziehung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung.
c) Unsere Preise verstehen sich ab Lager Hamburg und richten sich nach der am Tage der Lieferung bzw. Warenübernahme gültigen Preisliste, der Arbeitszettel und Lieferscheine. Die Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen dem Verwender schriftlich zugehen. Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich zu erheben, gelten diese als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von acht Tagen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird.
d) Ist der Vertragspartner nicht Verbraucher, so berechtigt uns die Überschreitung der Zahlungstermine bei Entgeltforderungen zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so gilt im vorbenannten Fall ein Zinssatz von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB. Etwaig schriftlich eingeräumte Rabatte haben eine befristete Geltungsdauer von 14 Kalendertagen (Zahlungseingang) ab Rechnungsdatum. Danach gelten die Nettopreise der jeweiligen Rechnung. Außerdem geraten eingeräumte Rabatte bei Vergleichsverfahren oder Insolenz des Vertragspartners in Wegfall.

II. Lieferbedingungen

a) Der Kunde ist verpflichtet, über den beabsichtigten Verwendungszweck der Ware genaue Auskunft zu erteilen. Er ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware sowie für die Sicherung der mit der Ware in Zusammenhang stehenden Daten. Der Kunde ist ferner alleinverantwortlich dafür, dass das Produkt auf dem für die Nutzung vorgesehenen System lauffähig ist.
b) Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. nach Erhalt der Ware von deren Vollständigkeit und Vertragsgerechtheit zu überzeugen. Die Übernahme der Ware gilt als Bestätigung der Vollständigkeit sowie des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes.

III. Verkaufsbedingungen

1. Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Kaufvertrag einschließlich eventueller Verzugszinsen und sonstiger Nebenansprüche wie Aufwendungsersatz, Kosten der Rechtsverfolgung etc. unser Eigentum. Mit Abschluss des Kaufvertrages tritt der Käufer den Herausgabeanspruch gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an uns ab. Wird für die Beschädigung oder Zerstörung der gelieferten Ware Ersatz geleistet, tritt dieser an die Stelle der ursprünglich übereigneten Waren. Im übrigen haftet der Käufer für jede Beschädigung oder den Verlust der Vorbehaltsware.
b) Eine vertragswidrige Überlassung an Dritte berechtigt uns zur fristlosen Kündigung des Kaufvertrages. Der Käufer ist verpflichtet, jederzeit Auskunft über den Aufenthaltsort der Geräte zu geben. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns innerhalb von drei Tagen unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls davon Mitteilung zu machen. Der Käufer trägt die Kosten der Wahrung unserer Eigentumsrechte.
c) Kommt der Käufer mit den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen. Alle durch die Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Käufer.

2. Gefahrtragung
Die Gefahr aller Sendungen geht auf den Käufer über, sobald die Kaufsache ungeachtet des Transportmittels unseren Geschäftssitz verlassen hat. Alle Transport-, Verpackungs- und evtl. notwendigen Versicherungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

IV. Gewährleistung

a) Die Verjährungsfrist für neue Sachen beträgt, wenn der Käufer Unternehmer ist, ein Jahr.
b) Die Gewährleistungsrechte des Käufers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
c) Sind neue Sachen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, leisten wir gegenüber dem Käufer, der Unternehmer ist, in der Gewährleistungszeit dadurch Gewähr, dass wir nach unserer Wahl das Stück kostenlos ausbessern oder/und kostenlos Ersatz liefern. Nicht ersetzt werden bei berechtigter Beanstandung von fremder Seite erbrachte Wertverbesserungen des Kaufgegenstandes.
d) Zur Vornahme dieser Nachbesserung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls sind wir von den Gewährleistungsverpflichtung frei.
e) Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Käufer nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
f) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners -  gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
g) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
h) Die Haftung für Produkte, die dem Kunden lediglich zur Probe  überlassen wurde, ist ausgeschlossen.
i) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AGB-Verwenders, seines gesetzlichen Vertreters  und/oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; im letztgenannten Fall ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, insbesondere infolge von höherer Gewalt (z.B. von Brand- und Naturereignissen) sowie infolge von sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) verursacht worden sind.
j) Im Falle des Verkaufs gebrauchter Sachen wird die Haftung in den Grenzen des § 444 BGB vollständig ausgeschlossen.

V. Haftung bei der Bearbeitung von Datenträgern

Übergibt uns der Vertragspartner Datenmaterial zur Bearbeitung, so gelten die in IV. geregelten Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen entsprechend.

VI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.