I. Allgemeines
a) Für alle Geschäfte gelten
ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Mündliche Abreden sowie
Abweichende Bedingungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht
getroffen worden. Bedingungen des Auftraggebers für uns erteilte Aufträge
verpflichten uns nicht.
b) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz zudem Erfüllungsort. Gleiches gilt
für Vertragspartner ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland. Auf die
Geschäftsbeziehung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen
deutsches Recht Anwendung.
c) Unsere Preise verstehen sich ab Lager Hamburg und richten sich nach der
am Tage der Lieferung bzw. Warenübernahme gültigen Preisliste, der
Arbeitszettel und Lieferscheine. Die Umsatzsteuer ist in unseren Preisen
nicht enthalten und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Einwendungen gegen
Rechnungsabschlüsse müssen dem Verwender schriftlich zugehen. Unbeschadet
der Verpflichtung, Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich zu
erheben, gelten diese als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von acht
Tagen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird.
d) Ist der Vertragspartner nicht Verbraucher, so berechtigt uns die
Überschreitung der Zahlungstermine bei Entgeltforderungen zur Berechnung von
Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach
§ 247 BGB. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so gilt im vorbenannten Fall
ein Zinssatz von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247
BGB. Etwaig schriftlich eingeräumte Rabatte haben eine befristete
Geltungsdauer von 14 Kalendertagen (Zahlungseingang) ab Rechnungsdatum.
Danach gelten die Nettopreise der jeweiligen Rechnung. Außerdem geraten
eingeräumte Rabatte bei Vergleichsverfahren oder Insolenz des
Vertragspartners in Wegfall.
II. Lieferbedingungen
a) Der Kunde ist verpflichtet, über den
beabsichtigten Verwendungszweck der Ware genaue Auskunft zu erteilen. Er ist
allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware sowie für die
Sicherung der mit der Ware in Zusammenhang stehenden Daten. Der Kunde ist
ferner alleinverantwortlich dafür, dass das Produkt auf dem für die Nutzung
vorgesehenen System lauffähig ist.
b) Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. nach Erhalt der Ware
von deren Vollständigkeit und Vertragsgerechtheit zu überzeugen. Die
Übernahme der Ware gilt als Bestätigung der Vollständigkeit sowie des
einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes.
III. Verkaufsbedingungen
1. Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt bis zur völligen
Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Kaufvertrag einschließlich
eventueller Verzugszinsen und sonstiger Nebenansprüche wie
Aufwendungsersatz, Kosten der Rechtsverfolgung etc. unser Eigentum. Mit
Abschluss des Kaufvertrages tritt der Käufer den Herausgabeanspruch gegen
Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an uns
ab. Wird für die Beschädigung oder Zerstörung der gelieferten Ware Ersatz
geleistet, tritt dieser an die Stelle der ursprünglich übereigneten Waren.
Im übrigen haftet der Käufer für jede Beschädigung oder den Verlust der
Vorbehaltsware.
b) Eine vertragswidrige Überlassung an Dritte berechtigt uns zur fristlosen
Kündigung des Kaufvertrages. Der Käufer ist verpflichtet, jederzeit Auskunft
über den Aufenthaltsort der Geräte zu geben. Im Falle einer Pfändung oder
sonstigen Beschlagnahme ist der Käufer verpflichtet, den
Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns innerhalb von
drei Tagen unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls davon
Mitteilung zu machen. Der Käufer trägt die Kosten der Wahrung unserer
Eigentumsrechte.
c) Kommt der Käufer mit den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden
Verpflichtungen oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir
berechtigt, die sofortige Herausgabe unter Ausschluss jeglichen
Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, ohne vom Vertrag zurücktreten zu
müssen. Alle durch die Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten trägt der
Käufer.
2. Gefahrtragung
Die Gefahr aller Sendungen geht auf den
Käufer über, sobald die Kaufsache ungeachtet des Transportmittels unseren
Geschäftssitz verlassen hat. Alle Transport-, Verpackungs- und evtl.
notwendigen Versicherungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
IV. Gewährleistung
a) Die Verjährungsfrist für neue Sachen
beträgt, wenn der Käufer Unternehmer ist, ein Jahr.
b) Die Gewährleistungsrechte des Käufers, der Unternehmer ist, setzen
voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
c) Sind neue Sachen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, leisten wir
gegenüber dem Käufer, der Unternehmer ist, in der Gewährleistungszeit
dadurch Gewähr, dass wir nach unserer Wahl das Stück kostenlos ausbessern
oder/und kostenlos Ersatz liefern. Nicht ersetzt werden bei berechtigter
Beanstandung von fremder Seite erbrachte Wertverbesserungen des
Kaufgegenstandes.
d) Zur Vornahme dieser Nachbesserung hat uns der Käufer die erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls sind wir von den
Gewährleistungsverpflichtung frei.
e) Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen,
hat der Käufer nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen
der Nachbesserung vorliegt.
f) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Vertragspartners - gleich aus welchen Rechtsgründen -
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
g) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
h) Die Haftung für Produkte, die dem Kunden lediglich zur Probe
überlassen wurde, ist ausgeschlossen.
i) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzungen
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AGB-Verwenders, seines gesetzlichen
Vertreters und/oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; im
letztgenannten Fall ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine
vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere Ersatzpflicht auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht für
Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, insbesondere infolge von
höherer Gewalt (z.B. von Brand- und Naturereignissen) sowie infolge von
sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik,
Aussperrung, Verkehrsstörung) verursacht worden sind.
j) Im Falle des Verkaufs gebrauchter Sachen wird die Haftung in den Grenzen
des § 444 BGB vollständig ausgeschlossen.
V. Haftung bei der Bearbeitung von Datenträgern
Übergibt uns der Vertragspartner Datenmaterial zur Bearbeitung, so gelten die in IV. geregelten Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen entsprechend.
VI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.